Im Verein kann man das Fliegen mit verschiedenen Luftfahrzeugen erlernen.

So ist der Verein als Mitglied im Ausbildungsbetrieb des Luftsportverbandes Mecklenburg-Vorpommern
berechtigt, Luftfahrzeugführer für Segelflugzeuge und UL`s auszubilden.

Unsere Fluglehrer haben dafür die unterschiedlichsten Lehrberechtigungen, welche als
zusätzliche Erlaubnisse Teil ihrer eigenen Lizenzen sind.

Schaut Euch also auf den Unterseiten an, wie die

 

Segelflugausbildung

 

 

Ausbildung zum UL-Flugzeugführer (472,5 kg-Klasse)

 

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn
  • Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung zur UL-Lizenz für UL`s der 120 Kilo-Klasse

 

Eine Lizenz zum Fliegen (Pilotenschein SPL-L) wird für die 120 Kilo Klasse wesentlich erleichtert. Die Kosten bleiben überschaubar, der Traum vom Fliegen kann leicht zur Realität werden. Der Pilotenschein für aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte (entspr. § 1 Abs. 4 LuftVZO) umfasst die theoretische Ausbildung und praktische Flugausbildung mit abschließender Prüfung. Zur Ausbildung von Piloten auf aerodynamisch gesteuerten LL ist die Lehrberechtigung für aerodynamisch gesteuerten UL (entspricht LuftPersV § 95a) erforderlich.
Thilda Labudde engagiert sich für erleichterte Ausbildungsbedingungen in der 12O Kilo Klasse. Folgende Eckpunkte  wurden mit dem DULV (Deutschen Ultraleichtflugverbandes e.V.) und DAeC (Deutscher Aero Club) einvernehmlich besprochen. (Stand: 8/14) Bitte fragen Sie dringend den aktuellen Stand telefonisch unter +49 39 77 22 66 88 oder bei Ihrer zuständigen Flugschule ab:

1.   Es ist zur Ausbildungsanmeldung keine Vorlage eines Führungszeugnisses oder einer medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich.
2.   Die Stundenanzahl der praktischen Ausbildung liegt im Ermessen des Fluglehrers und begründet sich auf dem Talent des Flugschülers.
3.   Für die Dauer der Ausbildung ist  kein Medical vorzuweisen.
4.   Die vorgeschriebenen Alleinflüge werden auf einem 120 Kilo Luftsportgerät absolviert.
5.   Ihre einmal erworbene LL-Lizenz ist lebenslang gültig.

Für den Erhalt eines UL Scheins (SPL(F) bis 472,9 kg) kann der Pilot seine alle zwei Jahre nachzuweisenden 12 Pflichtstunden auch auf einem leichten Luftsportgerät der 120 Kilo Klasse, wie beispielsweise die AEROLiTE 120, erbringen.
Bitte rufen Sie an, wir erklären die Ausbildung und empfehlen Ihnen eine Flugschule in Ihrer Nähe. Flugschulen, mit denen wir bereits zusammenarbeiten finden Sie auf der Übersichtskarte.

Die Ausbildung im Überblick – Kurzfassung:
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Theorieausbildung und -prüfung sowie Erleichterungen für Inhaber anderer Lizenzen wie bei Dreiachsern > 120 kg Leermasse:
–  Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
–  Modul II (Spezielle Fächer):
–  Technik (und pyrotechnische Einweisung),
–  Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
–  x h Flugzeit (liegt im Ermessen des Fluglehrers), davon mind. X h Alleinflugzeit
–  Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mind. x km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
–  30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Dreiachsern < 120 kg Leermasse.
–  mind. zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen  Platz.
–  Außenlandeübungen mit Fluglehrer
–  mind. drei Überlandflüge im Alleinflug mit mind. x km
–  theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:
– Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
– Antrag zur Ausstellung der Lizenz
– Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
– Praxis-Prüfprotokoll
– ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Schlussbemerkung: Inhaber einer gültigen Lizenz SPL für aerodynamisch gesteuerte UL sind von der Ausbildung und Prüfung befreit. Auf Antrag wird in diesem Fall eine unbefristet gültige Lizenz für aerodynamisch gesteuerte leichte Luftsportgeräte vom DULV oder DAeC ausgestellt.

Flugschulen in Ihrer Nähe finden Sie hier auf den Seiten “Wir für Sie”- Deutschlandkarte.

Ein aktueller Artikel zur Ausbildung in der 120 Kilo Klasse wird vom Aerokurier hier auf den Punkt gebracht.